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USA trifft Grundsatzentscheidung bei Patentrechten in Bezug auf künstliche Intelligenz

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Mit jeder Idee geht inzwischen nicht selten die Nutzung von künstlicher Intelligenz einher. In den USA traf man nun die Grundsatzentscheidung, dass ein Patent ausschließlich nur auf eine menschliche Person angemeldet werden kann. Sollte an der Entwicklung die künstliche Intelligenz beteiligt gewesen sein, muss das Patent zudem einen „bedeutenden Beitrag“ leisten.

Entwicklungen mittels KI und Patente

Seit einiger Zeit erobert die künstliche Intelligenz den Markt, wo sie nicht nur von kreativen Menschen eingesetzt wird, sondern auch noch an ganz anderen Prozessen beteiligt ist. So ist es beispielsweise bei Forschung und Entwicklung. Da sie so vielseitig ist, kann es vorkommen, dass mit ihrer Hilfe auch Dinge entdeckt oder erfunden werden. Bislang war jedoch nicht ganz klar, wie schließlich die Handhabe aussieht, sollte für die Erfindung oder Entdeckung ein Patent angemeldet werden.

Die USA trafen in diesem Bezug nun eine Entscheidung, an welcher sich der Rest der Welt ein Beispiel nehmen könnte. Gefördert werden soll hierbei vor allem der Schutz des geistigen Eigentums.

Patenteigentümer muss menschlich sein

Um ein Patent auf etwas anmelden zu lassen, muss laut „US-Patent and Trademark Office“ (USPTO) der Antragsteller des Patents eine menschliche Person sein. Nur auf ihren Namen kann das Patent auch angemeldet werden. Ein weiteres Kriterium für die Anmeldung besteht darin, dass die Entdeckung oder Erfindung einen „bedeutenden Beitrag“ leisten muss.

Der USPTO hat zudem einen Guide erstellt, in dem sämtliche Fragen zum Thema beantwortet werden.

Ein Grund für die angesprochenen Leitlinien besteht auch darin, dass zukünftig Probleme vermieden werden sollen. Schon im vergangenen Herbst wurde das Thema im Weißen Haus diskutiert, woraufhin seitens Biden die Anweisung erfolgte, eingehende Richtlinien zu erstellen und diese bis Ende Februar vorzulegen.

Was ist im Rahmen der Entscheidung als „bedeutsam“ einzustufen?

Das Argument zur Bedeutsamkeit des Patents ist innerhalb der Leitlinien leider etwas schwammig abgefasst. Denn darunter versteht im Grunde jeder etwas anderes. Die Details hierzu sollen jedoch noch einmal diskutiert werden. So steht beispielsweise die Frage im Raum, ob auch Patente angemeldet werden können, wenn der Anteil der KI innerhalb des Patents als kritisch eingeschätzt wird. Demzufolge sei der Bestandteil der Bedeutsamkeit nicht gegeben.

Fakt ist, dass ein Patent nicht auf etwas angemeldet werden kann, was man selbst nicht von Grund auf erfunden hat. Hierbei steht wieder das Argument zur Debatte, dass die KI lediglich als Unterstützung dient, nicht aber die Hauptaufgabe übernommen hat.

Einzelheiten werden noch geprüft

Innerhalb der Entscheidung wurde auch ein laufender Fall berücksichtigt, bei dem der Erfinder eine KI genutzt hatte, nun aber auf seinen Namen ein Patent anmelden möchte. Zudem stellt sich die Frage, wie all das in Einklang mit den Bestimmungen des US Copyright Office zu bringen ist. Denn auch hier können nur echte Personen eingetragen werden.

Letzten Endes ist es auch eine Sache der Kontrolle. Diese fällt jedoch schwierig, wenn ein Erfinder verschweigt, dass er die KI als Hilfe genutzt hat und anschließend ein Patent anmelden möchte. Jedoch bringt die aktuelle Bestimmung bereits mehr Vorteile mit sich, als es bisher der Fall war.

Quellen: cafc.uscourts.gov, www.federalregister.gov

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