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Bauantrag eingereicht: Intel errichtet in Magdeburg zwei neue Fabriken

Intel erklärt Details zur verbesserten Frame-Generierungstechnologie Titel

Der Bauantrag von Intel an das Landesverwaltungsamt geht in die nächste Runde. Das Unternehmen möchte in Magdeburg zwei neue Fabriken errichten. Nun wartet der Chip-Hersteller auf eine Rückmeldung der EU-Kommission, ebenso können Umweltverbände und Anwohner Einspruch erheben.

Größtes Genehmigungsverfahren im Landesverwaltungsamt

Zwei Fabriken möchte der US-Halbleiterkonzern Intel in Magdeburg errichten. Hierfür wurde nun der entsprechende Bauantrag beim Landesverwaltungsamt eingereicht. Es handelt sich um das größte Genehmigungsverfahren, mit dem sich die Behörde bislang beschäftigen musste.

Schon im November 2023 wurde ein erster Antragsentwurf seitens Intel eingereicht, für den jedoch nach einer eingehenden Prüfung einen Bedarf zur Nachbesserung bestand. Intel sei dieser Forderung nun nachgekommen und kann den finalen Bauantrag stellen. Informationen hierzu lieferte der Präsident des Landesverwaltungsamts Thomas Pleye im Rahmen eines Gesprächs mit dem MDR Sachsen-Anhalt.

Es handle sich bei dem Genehmigungsverfahren um ein sogenanntes Bündelungsverfahren. Das heißt, es sind neben der Bauerlaubnis auch weitere Genehmigungen erforderlich. Diese fallen in die Rechtsbereiche des Abfalls, Abwassers, den Bodenschutz und Wasserrecht. Zudem müssen naturschutzrechtliche Aspekte geklärt werden und eine Absicherung seitens weiterer Rechtsgebiete erfolgen.

Phase zum Einspruch gegen das Vorhaben hat begonnen

Nach Abgabe der Baugenehmigung geht das Verfahren nun in die nächste Phase. In dieser haben sowohl Anwohner als auch Umweltverbände die Möglichkeit, Einspruch gegen das Vorhaben zu erheben.

Die Unterlagen sind vom 23. Februar bis 22. März 2024 in den Landesverwaltungsämtern Halle, Sülzetal, Magdeburg und Wanzleben einsehbar. Daneben besteht auch die Option, eine Prüfung der Unterlagen online vorzunehmen. Die Frist für einen Einspruch läuft am 22. April 2024 ab.

Freigabe durch EU-Kommission ist für den Sommer vorgesehen

Ein Element, welches im Rahmen der Baugenehmigung noch fehlt, ist die Freigabe durch die EU-Kommission. Erst wenn auch sie dem Vorhaben zustimmt und niemand anders Einspruch erhebt, kann mit einem Bau begonnen werden.

Die EU-Kommission zahlt im Falle einer Zustimmung etwa 10 Milliarden Euro an EU-Subventionen und unterstützt das Vorhaben mit diesem Schritt. Erst wenn sie freigegeben sind, möchte Intel mit dem Bau seiner Fabriken beginnen, sofern im Vorfeld die Baugenehmigung seitens des Landverwaltungsamts erteilt wurde.

Sven Schulze, der aktuelle Wirtschaftsminister Sachsen-Anhalts (CDU) sieht all das relativ optimistisch. So habe er bereits Rücksprache mit Brüssel gehalten und die Bestätigung bekommen, die Verhandlungen seien auf einem guten Weg, die Anträge seien alle eingereicht. Die Entscheidung der EU-Kommission fällt seinen Einschätzungen nach spätestens im Sommer.

Gefördert wurde dieser Optimismus nicht nur durch die gute Vorbereitung, sondern auch die Vorsicht, alles den Regeln entsprechend umzusetzen. Neben einer Einspruchsmöglichkeit seitens der betroffenen Anwohner hielte sich das Unternehmen auch daran, dass Einwände geltend gemacht werden können. Hierzu werden die Unterlagen vier Wochen lang in den jeweiligen Landverwaltungsämtern ausgelegt.

Ebenso sieht er die Möglichkeit, den Bau durch namhafte Zulieferer zu fördern, die er nach Sachsen-Anhalt holen möchte. Werden die zwei Fabriken umgesetzt, sollen die Zulieferer in direkter Umgebung des Hightech Parks und in den angrenzenden Landkreisen angesiedelt werden.

Bauantrag umfasst 20 Aktenordner

Dass der Bauantrag aktuell das größte Genehmigungsverfahren überhaupt ist, liegt nicht nur daran, dass die Unterlagen ganze 20 Aktenordner umfassen. Ebenso wurde zur Erstellung und Prüfung ein zehnköpfiges Team zusammengestellt, darunter Ingenieure und Experten aus den Bereichen Umwelt, Wasser und Abwasser. Die Experten wurden zudem von 20 weiteren Mitarbeitern unterstützt, die aus verschiedenen Bereichen des Landesverwaltungsamts stammen.

Die Auswertung des Bauantrags soll am 29. Mai 2024 innerhalb eines Erörterungstermins erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt ist die Einspruchsfrist bereits abgelaufen, die Entscheidung soll anschließend gefällt werden.

Quellen: MDR, Intel

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