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Google legt US-Klage wegen Tracking im Inkognito-Modus bei

Google hat beschlossen, sich in einer Sammelklage in den USA zu einigen. Das Unternehmen wurde im Juni 2020 von mehreren Klägern beschuldigt, Chrome-Nutzer im Inkognito-Modus des Browsers zu verfolgen. Es ist nicht bekannt, welche Verpflichtungen Google eingegangen ist.

Laut einem Dokument des Gerichts im nördlichen Bezirk von Kalifornien haben sich die Parteien auf die Bedingungen der jeweils anderen Seite geeinigt. Damit wird der Prozess, der für den 5. Februar angesetzt war, vorläufig gestoppt. Worauf sich Google und die Beschwerdeführer genau geeinigt haben, ist nicht bekannt. Die Nutzer forderten 5 Milliarden Dollar Schadenersatz, aber es ist nicht klar, ob Google dem zugestimmt hat. Die Vereinbarung wird Ende Januar vor Gericht verhandelt. Die endgültige Genehmigung des Vergleichs wird Ende Februar erfolgen.

Die Sammelklage wurde im Juni 2020 von drei Nutzern eingereicht. Google soll die Privatsphäre von Millionen von Nutzern unrechtmäßig verletzt haben, indem es das Tracking in den privaten Modi von Browsern weiterhin zulässt. Diese Datenerfassung würde Google Analytics, Google Ad Manager und andere Apps und Plug-ins umfassen.

Google hat sich gegen diese Behauptungen verteidigt und wollte den Rechtsstreit vorzeitig beenden. Dabei erklärte das Unternehmen, dass Chrome-Nutzer die Möglichkeit haben, ohne Speicherung der Aktivitäten im Browser auf dem verwendeten Gerät zu surfen. Der Bundesrichter war damit jedoch nicht einverstanden, da das Unternehmen die Nutzer nicht ausreichend darüber informiert, dass Daten gesammelt werden, wenn der Nutzer im privaten Modus surft.

„Die Position von Google basiert auf der Vorstellung, dass die Kläger der Erfassung ihrer Daten durch Google zugestimmt haben, während sie im privaten Modus surften. Da Google den Nutzern nie ausdrücklich mitgeteilt hat, dass dies geschieht, kann das Gericht nicht rechtlich feststellen, dass die Nutzer der Erhebung der fraglichen Daten zugestimmt haben“, sagte Richterin Yvonne Gonzalez Rogers damals laut Ars Technica.

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