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Frankreich beschließt Gesetz zur Fernüberwachung von Verdächtigen per Smartphone

In Frankreich wird ein Gesetz verabschiedet, das die Fernüberwachung von Verdächtigen schwerer Straftaten durch das Einschalten von Mikrofon und Kamera oder das Auslesen des Standorts auf dem Smartphone ermöglicht. Dies ist bisher nicht erlaubt.

Das Gesetz wurde am Mittwochabend verabschiedet, schreibt RFI. Ein Richter muss die Bespitzelung vorher genehmigen und die maximale Dauer beträgt sechs Monate, so der Gesetzestext. Die betreffende Person muss einer Straftat verdächtigt werden, die mit einer mindestens fünfjährigen Haftstrafe geahndet wird.

Wenn dies der Fall ist, darf die Polizei mit richterlicher Genehmigung den Standort eines Smartphones aus der Ferne auslesen, das Mikrofon für Aufnahmen einschalten und die Kamera für Filmaufnahmen einschalten. Es ist unklar, wie die Polizei dies tun würde, aber vermutlich müsste sie das Telefon z. B. mit Hilfe von Schadsoftware hacken.

Der Gesetzestext beschränkt sich nicht nur auf Telefone, wie die Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du net bereits feststellte. Der Polizei wäre es auch erlaubt, Smart-TVs oder Babyphone zu benutzen, um dieses Ziel zu erreichen. Die Organisation bezeichnet das Gesetz als sehr besorgniserregend und stellt fest, dass das Hacken von Geräten dem Missbrauch dieser Möglichkeit Tür und Tor öffnet. Auch in den Niederlanden ist es der Polizei erlaubt, Verdächtige zu hacken.

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