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Digital Markets Act tritt heute in Kraft: Das ändert sich

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Die EU hat beschlossen, dass es auch für digitale Angebote mehr Wettbewerb geben sollte. Passend dazu wurde der Digital Markets Act ins Leben gerufen. Apple, Google und viele andere Firmen und Plattformen müssen sich nun an die neuen Regeln des DMA anpassen. Dieser tritt ab heute, dem 7. März 2024, offiziell in Kraft. Wir fassen zusammen, was sich ab sofort ändert.

Was ist der DMA überhaupt?

DMA steht für den Digital Markets Act. Zu Deutsch ein Gesetz über die digitalen Märkte. Verabschiedet wurde es vom EU-Parlament schon im Juli 2023.

Ein großes Thema beim DMA sind sogenannte Gatekeeper. Einige große Online-Plattformen werden als Gatekeeter eingestuft, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllt. Das Ziel des Gesetztes über die digitalen Märkte legt einerseits die Einstufung fest, beschäftigt sich aber auch mit den Vorgaben für Gatekeeper.

Welche Gatekeeper gibt es?

Bis jetzt gibt es über 22 Gatekeeper-Dienste von insgesamt sechs Firmen. Diese Dienste müssen sich nun ab sofort an die nun geltenden Regelungen halten, da sonst hohe Geldstrafen oder im schlimmsten Fall weitere Konsequenzen drohen könnten. Welche Unternehmen mit ihren Diensten konkret betroffen sind, hat die Europäische Kommission offiziell bekanntgegeben. Wir schlüsseln es hier auf:

  • Alphabet: Google Maps, Google Play, Google Shopping, YouTube, Google Ads, Chrome, Google Search, Google Android
  • Amazon: Amazon Marketplace, Amazon Ads
  • Apple: App Store, Safari, iOS
  • ByteDance: TikTok
  • Meta: Facebook, Instagram, WhatsApp Messenger, Meta Marketplace, Meta Ads
  • Microsoft: LinkedIn, Windows PC OS

Man kann das also zusammenfassen als die größten sozialen Netzwerke, Browser, Betriebssysteme, App-Dienste und Shopping- sowie Video-Quellen.

Welche neuen Vorgaben müssen Gatekeeper einhalten?

Es gibt nun ab sofort zahlreiche Vorgaben, die Gatekeeper einhalten müssen. Gewerbliche Nutzer müssen zum Beispiel die Erlaubnis haben, ihr Angebot zu bewerben oder mit Kunden außerhalb dieser Plattform Verträge schließen zu dürfen. Auch muss man es gewerblichen Nutzern erlauben, dass diese auf die Daten zugreifen dürfen, die die Gatekeeper-Plattform generiert. Umgekehrt gibt es aber auch viele Dinge, die Gatekeeper künftig nicht mehr dürfen, wie zum Beispiel Verbraucher hindern, dass sie sich außerhalb der Plattform an Unternehmen wenden.

Was ändert sich für die Unternehmen?

Das Ziel des DMA ist es, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden sollen. Außerdem wolle man innovative digitale Unternehmen zu mehr Wachstum im Binnenmarkt und zu mehr Wettbewerbsfähigkeit weltweit verhelfen. Es gibt zum Beispiel für kleine und mittlere Unternehmen neue Förderungen, mehr Chancen für Start-ups allgemein und vor allem auch mehr Rechtssicherheit.

Was ändert sich für die Plattformen?

Auch für die Plattformen selbst, die davon betroffen sind, schafft der DMA vor allem Rechtssicherheit. Es gibt in der gesamten EU nun klare Pflichten für Gatekeeper. Plattformen müssen zum Beispiel für Nutzer die Möglichkeit einräumen, dass man die Inhaltsmoderation anfechtet oder Plattformen sind zudem verpflichtet, ihr Risikomanagement von einer unabhängigen Stelle prüfen zu lassen. Die Reihe an Änderungen für Plattformen und auch für Unternehmen ist lang, aber besonders spannend dürfte natürlich die folgende Frage sein.

Was ändert sich für Nutzer?

Grundlegend dürfte es mit dem DMA insgesamt sicherer sein, Online-Plattformen und Online-Dienste zu verwenden. Insgesamt macht der Digital Markets Act das Internet also vor allem sicherer für Nutzer. Abgesehen davon ändert sich für Nutzer aber ganz allgemein Folgendes:

  • illegale Verfahren, Produkte oder Dienste auf Plattformen können besser und klarer gemeldet werden
  • geboten wird zudem ein höherer Verbraucherschutz, da Plattformen neue Regelungen auferlegt bekommen haben, wie sie mit dem Thema Meinungsäußerung verfahren müssen
  • Nutzer müssen künftig informiert werden, wenn Inhalte gelöscht werden und sie können sich zudem dagegen wehren
  • die Nutzungsbedingungen der Plattformen müssen für Nutzer künftig noch transparenter sein
  • für Minderjährige gibt es ebenfalls einige neue Schutzbestimmungen und Maßnahmen, auf die Plattformen achten müssen
  • Gatekeeper müssen sowohl gewerblichen Nutzern, aber auch privaten Kunden eine größere Auswahl an Dienstleistungen anbieten (wobei hier unfaire Praktiken nicht länger möglich sind)
  • es soll für Verbraucher zudem bessere Möglichkeiten geben, die Plattform zu wechseln

Das klingt natürlich alles recht abstrakt und vor allem wenig greifbar. Ganz insgesamt geht es darum, dass es auf dem digitalen Markt nicht länger eine Vormachtstellung geben soll. Nutzer sollen mehr Freiheiten haben, wenn es darum geht, Dienste, Plattformen oder Zahlungsmethoden zu wählen.

Das zeigt sich vor allem in Kleinigkeiten, die aber umso bedeutender sind. Konzerne sollen beispielsweise künftig weniger Einfluss haben, welche Handy-Apps auf einem Gerät vorab installiert sind oder Nutzer können künftig den Standard-Browser wechseln, wenn das vorher nicht möglich war. Es soll für den iOS-App-Store außerdem weitere Store-Möglichkeiten von externen Quellen geben. Dadurch können Apps nicht mehr nur aus dem App Store für iOS geladen werden, sondern auch von anderen Quellen (Stichwort Sideloading).

Für Messenger-Dienste wie WhatsApp und den Messenger-Dienst von Meta gibt es ebenfalls strenge neue Regeln. So muss es künftig möglich sein, dass diese Dienste interoperabel werden. Das heißt, dass sich die Dienste für andere Dienste öffnen müssen und Nutzer zwischen den Apps Bilder oder Nachrichten versenden können.

Auch Google muss einige seiner Dienste anpassen. Früher gab es zum Beispiel die interne Flugsuche, bei der Google direkt bei einer Anfrage Flüge angezeigt hat, wobei der Konzern nun wieder andere Portale zulassen muss als Ergebnis.

Dies sind nur sehr wenige Beispiele für die unzähligen kleinen und großen Veränderungen, die von Unternehmen derzeit allesamt vorgenommen werden. Wir sind gespannt darauf, wie sich in Zukunft alle betroffeneren Unternehmen daran halten und ob und wann (und in welcher Höhe) eventuelle Strafen verhangen werden.

Quelle: Europäische Kommission

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