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EU-Parlament: Führerschein und Personalausweis auf dem Smartphone – ist es bald soweit?

Viele Dinge wickeln wir heute schon bequem über das Smartphone ab. Diverse Papiere sind jedoch nach wie vor in Karten- oder sogar Papierformat erhältlich. Dies gilt auch für den Personalausweis sowie den Führerschein. Das EU-Parlament ebnete nun den Weg zum digitalen Wallet, mit dem beides über das Smartphone gespeichert werden kann.

Details zum digitalen ID-Wallet

Sowohl der Führerschein als auch der Personalausweis haben im Laufe der Jahre immer wieder ihre Erscheinung verändert. Aktuell sind beide Dokumente nach wie vor im Plastikkartenformat erhältlich.

Speziell für den Ausweis gab es in der Vergangenheit Versuche, um die Digitalisierung voranzutreiben. Doch waren die dabei zur Verfügung gestellten Apps stets mit einem Service von Drittanbietern gekoppelt. Selbst offizielle Projekte wie das ID-Wallet, dessen Entwickler sogar aus Deutschland stammen, scheiterten.

Da sich die Welt jedoch immer mehr dahin gehend entwickelt, alles auf digitalem Weg zu erledigen, hat das EU-Parlament sich nun beraten und am 29. Februar 2024 die sogenannte eIDAS-Reform auf den Weg gebracht.

Das digitale Wallet sieht vor, dass jeder Bürger die Möglichkeit erhält, sämtliche Dokumente in ihm zu speichern und sich somit im gesamten EU-Raum ausweisen zu können. Angeboten werden muss das EUID-Wallet (European Digital Identity Wallet) von jedem Staat, der in der EU vertreten ist.

EU-Wallet soll freiwillig bleiben

Zwar wickeln viele gewisse Dinge heutzutage schon über das Smartphone ab, doch nicht jeder möchte diesen Weg einschlagen. Laut einer Umfrage sind jedoch etwa 60 Prozent der Deutschen gewillt, auf die digitale Alternative umzusteigen.

Trotzdem: In der Reform ist auch festgelegt, dass die Inanspruchnahme des EU-Wallets für jeden freiwillig ist. Bürger sind also nicht gezwungen dazu, das neue System in Anspruch zu nehmen.

Schätzungen zufolge sollen bis 2030 etwa 80 Prozent der EU-Bürger auf die digitale Identität umsteigen und das Wallet auch entsprechend nutzen.

Weitere Funktionen sind nicht ausgeschlossen

Neben der Speicherung von Personalausweis und Führerschein ist das Wallet auch zur Nutzung anderer Vorgänge verwendbar.

So soll man mit ihm nicht nur die Steuererklärung übermitteln, sondern auch Bewerbungen an Hochschulen im In- und Ausland verschicken können. Ferner kann jeder Bürger öffentliche Dienste nutzen, wie sie zum Beispiel zur Beantragung einer Geburtsurkunde oder zur Änderung der Adresse notwendig sind.

Selbst für den Freizeitbereich bietet das Wallet Vorteile. Dank ihm wird zum Beispiel das Ein- und Auschecken im Hotel unkomplizierter, ebenso können Apotheken-Rezepte europaweit mittels des Wallets eingelöst werden.

Der Vorteil: Der Nutzer bestimmt, welche Daten generell an sogenannte relying parties weitergegeben werden dürfen. Im Regelfall handelt es sich hierbei um öffentliche Einrichtungen oder spezielle Unternehmen.

Um das Wallet zu nutzen, ist die Registrierung innerhalb des jeweiligen Mitgliedsstaates erforderlich. Diese sind übrigens auch dafür zuständig, genau zu deklarieren, welche Daten zu welchem Zweck eingesetzt und angefordert werden.

Sicherheitsbedenken sind durchaus vorhanden

Zwar sehen zahlreiche Menschen eine erhebliche Erleichterung in der kommenden Änderung, andere sind dagegen nicht vollständig überzeugt.

So auch Patrick Beyer, der nicht nur EU-Abgeordneter ist, sondern auch Mitglied in der Piratenpartei. Er behauptet, das ID-Wallet wäre nahezu ein Blankoscheck, der die Online-Überwachung des Bürgers zulässt.

Quellen: European Parliament, Patrick Beyer

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