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Nintendo-Switch Emulator Yuzu wird eingestellt und Entwickler muss Strafe zahlen

Nach nur einer Woche einigten sich Nintendo und der Entwickler des Emulators Yuzu außergerichtlich. Mit dem Urteil verschwindet nicht nur Yuzu, sondern ebenso ein anderer, ebenso beliebter Emulator von der Bildfläche.

Einigung nach nicht einmal einer Woche

Erst letzte Woche reichte Nintendo eine Klage gegen den Entwickler der Emulator-Software Yuzu eine Klage ein, schon diese Woche gibt es ein Ergebnis. Die Entwickler haben sich dazu verpflichtet, nicht nur 2,4 Millionen US-Dollar Strafe zu zahlen, sondern müssen auch sämtliche Kopien des Emulators vernichten.

Laut Nintendo war der Emulator Yuzu hauptverantwortlich für die Massenpiraterie, zu der es binnen der letzten Jahre gekommen war und wobei speziell der Titel Legend of Zelda: Breath of the Wild eine tragende Rolle spielte. Seitens Nintendo kam der Vorwurf, dass es einfach keine legale Möglichkeit gäbe, um Yuzu in Verbindung mit Nintendo Switch-Spielen zu nutzen.

Yuzu-Entwickler reagierten zunächst verhalten

Zunächst sah es so aus, als würden sich die Entwickler des Emulators dem Kampf mit Nintendo stellen. So beauftragten sie einen Anwalt mit dem Fall und warteten ab. Doch schon eine Woche später gaben sie klein bei.

Erst gestern reichten sowohl Nintendo als auch die Yuzu-Entwickler einen Antrag auf Beilegung des Falls ein. Dabei einigten sich beide Parteien auf folgenden Ausgang:

  • Die Yuzu-Entwickler müssen eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 2,4 Millionen US-Dollar an Nintendo zahlen.
  • Das öffentliche Angebot, die Bereitstellung, sowie Vermarktung, Förderung, Bewerbung und der Verkauf des Emulators ist zu unterlassen. Ebenso darf die Software nicht getestet, gehostet oder geklont werden. Der generelle Vertrieb ist untersagt.
  • Die Abtretung oder Übertragung sowie die Gründung einer neuen Einrichtung oder Vereinigung, beziehungsweise die Verwendung von anderen Mitteln, die dazu dienen die Vereinbarungen zu umgehen, sind ebenso zu unterlassen.

Wahrscheinlich war das getroffene Urteil auch verantwortlich für den Rückzug des Emulators Citra. Dieser gehört zu den bekanntesten Emulatoren für das Nintendo 3DS-System. Sein Dienst wurde im Zuge des Ausgangs ebenfalls eingestellt.

Emulatoren – legal oder illegal?

Der Rechtsstreit zwischen Nintendo und Yuzu ist nicht der Erste, in dem ein Emulator eine Rolle spielt. Anfang der 2000er-Jahre kam es zu einer Verhandlung zwischen Sony und den Emulator-Entwicklern Bleem und Connectix. Am Ende gingen hierbei die Emulator-Entwickler als Sieger hervor. Heutzutage sind Emulatoren jedoch häufig anders gestrickt als damals und dienen nicht nur dazu, um ältere Spiele problemlos auf neueren Konsolen zu spielen. Heutzutage werden viele Emulatoren auch dazu verwendet, um technische Eigenschaften einer Konsole zu umgehen.

Daher stellt sich die Frage, inwiefern die Nutzung eines Emulators rechtlich erlaubt ist. Generell gilt, dass die Verwendung von Emulatoren legal ist. Das Problem jedoch besteht darin, dass für die Nutzung voraussetzt, eine Kopie des BIOS-Systems der Konsole zu erstellen. Dieses wiederum ist vom Hersteller jedoch rechtlich geschützt und der Vorgang somit illegal.

Rechtlich gesehen befindet man sich in diesem Punkt also stets in einer Grauzone, in der es im Ernstfall nicht immer gut für den Nutzer oder die Entwickler des Emulators ausgeht.

Quellen: Twitter/X, Yuzu

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