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EU beschließt Recht auf Reparatur für bestimmte Elektrogeräte

Dass wir in einer Wegwerfgesellschaft leben, dürfte jedem von uns bekannt sein. Die Frage, wie viele alte Handys wir vielleicht noch in der Schublade haben oder wie oft wir schon einen Staubsauger oder eine Mikrowelle ersetzt haben, weil sie kaputt waren, müssen wir gar nicht stellen. Fakt ist, dass defekte Geräte dazu führen, dass sehr viel Müll produziert wird. Die EU hat sich passend dazu nun auf das „Recht auf Reparatur“ geeinigt, welches für bestimmte Elektrogeräte gelten wird. Was das konkret für Verbraucher bedeutet, verrät dieser Artikel.

Sowohl die EU-Parlament-Unterhändler als auch die Einzelstaaten haben sich darauf geeinigt, dass man das sogenannte Recht auf Reparatur einführen wird. Dieses soll sich auf „Weiße Ware“ beziehen. Dazu gehören vor allem Kühlschränke, Waschmaschinen, Trockner, Spülmaschinen (eben alles, was früher vor allem in Weiß verkauft wurde). Braune Waren sind übrigens so etwas wie Spielekonsolen, Computer und Fernseher. Als graue Waren bezeichnet man dagegen Geräte für die Kommunikation oder Information, also vor allem Smartphones. Abgesehen von der weißen Ware fokussiert sich das Recht auf Reparatur aber auch auf Alltagsprodukte wie Staubsauger oder eben Handys.

Was besagt das Recht auf Reparatur?

Wenn ein elektrisches Gerät, welches unter das Recht auf Reparatur fällt, defekt ist, dürfen sich Verbraucher in Zukunft immer an den jeweiligen Hersteller wenden. Das gilt unabhängig davon, wo man das Gerät konkret gekauft hat, also bei welchem Händler.

Der Hersteller ist dann verpflichtet, das Gerät zu reparieren. Die Garantie wird zudem nach einer Reparatur um ein Jahr verlängert. Der Hersteller muss außerdem Ersatzteile für die Produkte bereithalten und diese an unabhängige Werkstätten verkaufen.

Einige Produktgruppen vom neuen Gesetz ausgenommen

Das konkrete Gesetz muss nun noch ausformuliert werden, sodass die absoluten Feinheiten noch nicht klar sind. Es ist aber schon davon auszugehen, dass einige Produktgruppen von der Möglichkeit ausgenommen sind. Hier spricht man derzeit zum Beispiel von Möbeln (was auch logisch ist, da sich das Recht auf Reparatur eher auf Elektrogeräte beziehen soll), aber auch von Kopfhörern.

Die Einzelstaaten und das EU-Parlament müssen dem Entwurf, auf den man sich jetzt geeinigt hat, noch formell zustimmen. Das sollte aber nur noch eine reine Formsache sein.

René Repasi war als Verhandlungsführer des EU-Parlaments tätig und äußerte sich zu dem Beschluss. Er betont, dass die Verbraucher innerhalb der EU 35 Millionen Tonnen Müll produzieren würden – und zwar jedes Jahr. Ein wichtiger Grund dafür ist die Tatsache, dass Gegenstände oft nicht repariert, sondern einfach durch neue Produkte ersetzt werden. Das erhöht aber nicht nur das Müllaufkommen, sondern sorgt auch für weitere schädliche Emissionen, die bei der Herstellung neuer Produkte ganz automatisch ebenfalls der Umwelt schaden. Das alles könnte sich durch das Recht auf Reparatur verbessern, wenn zumindest ein gewisser Teil der Elektrogeräte nicht weggeschmissen, sondern tatsächlich weiter genutzt werden.

Übrigens: Natürlich ist der reine Aspekt, dass Hersteller ein Produkt reparieren müssen, nicht das alleinige Plus beim Gesetz. Es geht vor allem um die Verfügbarkeit der Ersatzteile, aber auch um das Produktdesign, welches eine Reparierbarkeit möglich macht.

Quelle: René Repasi, Wirtschaftswoche

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