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Beim Zoll einkassiert: Zahlreiche Reisende verlieren ihre Apple Vision Pro

Die Vision Pro von Apple ist bekanntermaßen in Deutschland noch nicht erhältlich. Wer das VR-Headset haben möchte, muss es wohl oder übel in Amerika erwerben oder einfach abwarten. Viele Reisende entschließen sich derzeit, das Gadget in den USA zu kaufen und nach Deutschland zu bringen. An sich eine mögliche Idee, wenn da nicht das Thema Steuern wäre. Zahlreiche Fälle von Steuerbetrug sind nun aufgetaucht, sodass der Zoll bereits viele Vision Pro einkassiert hat.

Steuerhinterziehung – aber warum?

Wer sich ein VR-Headset für 3.500 US-Dollar kauft (also um die 3.250 Euro derzeit), der wird wohl an sich kein Problem damit haben, auch noch ein paar Steuern zu zahlen. Die Realität sieht aber offenbar anders aus, denn es wird berichtet, dass es derzeit schon viele Fälle beim Zoll gibt, in denen man versucht hat, sich vor den Steuern zu drücken.

Wie viel müssten Reisende beim Zoll zahlen?

Wer sich die Vision Pro bei Apple in Amerika kauft, muss zuerst um die 3.500 US-Dollar für das Produkt selbst berappen. Zusätzlich fällt aber bei der Einfuhr nach Deutschland eine sogenannte Einfuhrumsatzsteuer an. Diese beträgt 19 Prozent auf den Verkaufspreis, also in dem Fall um die 650 Euro zusätzlich.

Ein durchaus recht saftiger Betrag, der offenbar viele Menschen dazu verleitet, es beim Zoll unterschlagen zu wollen. Wer allerdings bei einer Kontrolle auffällt, dürfte derzeit das Nachsehen haben. Die Sachlage ist bei eingeführten Produkten nach Deutschland nicht immer eindeutig, da man ja zum Beispiel auch behaupten könnte, dass die Geräte gebraucht sind und man sie von Deutschland aus mitgenommen hat in den Urlaub. Bei der Vision Pro kommt man mit dieser Taktik allerdings nicht weit, denn das VR-Headset ist ja bekanntermaßen nur in Amerika verfügbar, weshalb man es auf jeden Fall dort neu gekauft haben muss. Der Steuerbetrug ist daher derzeit zu 100 Prozent sicher, wenn Reisende erwischt werden.

Wie kann man den Betrug vermeiden?

Vielleicht wissen nicht alle Reisenden, dass bei der Einfuhr nach Deutschland die Einfuhrumsatzsteuer anfällt. Daher hier eine kleine Erläuterung, wie man einen wissentlichen oder eben unwissentlichen Betrug vermeiden kann.

  • Grüne Zone: Wer aus einem Urlaubsland kommt und nichts zu versteuern hat, geht im Ankunftsbereich durch die sogenannte grüne Zone.
  • Rote Zone: Anders sieht es aus, wenn man sich zum Beispiel die Vision Pro in Amerika neu gekauft hat und diese eben nun nach Deutschland bringt. Dann stellt man sich bei der roten Zone an. Dort ist es nötig, sowohl das VR-Headset als auch die Rechnung vorzuzeigen (denn es muss auch belegt werden, dass man sie tatsächlich gekauft hat und nicht „anders“ an das neue Gadget gelangt ist). Anschließend wird die Steuer direkt entrichtet.

Immerhin: Eine Extra-Zollgebühr fällt bei der Vision Pro nicht an. Es muss lediglich die Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden.

Was passiert mit den Reisenden, die erwischt wurden?

Wer durch die grüne Zone geht und eigentlich etwas hätte versteuern müssen, kann natürlich trotzdem bei einer Kontrolle erwischt werden. In dem Fall gibt es so einige Konsequenzen:

  • die Steuer muss vollständig nachbezahlt werden
  • das VR-Headset kann unter Umständen komplett vom Zoll einbehalten werden (zumindest bis das Steuerstrafverfahren abgeschlossen ist, welches aber durchaus Monate dauern kann)
  • der Reisende muss zudem eine Strafe zahlen

Übrigens: Laut § 370 AO ist bei einem Zollvergehen sogar nicht nur eine Geldstrafe möglich, sondern sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Die Höhe der Strafe liegt in der Regel bei fünf bis maximal 300 Tagessätze. Die Höhe des Tagessatzes wiederum wird vom Gericht abhängig der eigenen wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse bestimmt). Der bestimmte Tagessatz ist demnach vom Nettoeinkommen abhängig und davon, wie viel der Täter im Durchschnitt an einem Tag verdienen könnte. Hierfür wird das Nettoeinkommen durch 30 gerechnet. Wer also zum Beispiel pro Monat 1.400 Euro verdient, müsste mit einem Tagessatz von etwa 47 Euro rechnen. Wenn 20 Tagessätze verhangen werden, dann läge die Strafe bei 940 Euro zusätzlich, die dann mit dem nächsten Steuerbescheid beim Finanzamt fällig werden.

Die Alternative? Lieber auf den Release in Deutschland warten. Sowohl das Zahlen der Steuern tut im Moment finanziell weh, noch schlimmer wäre es allerdings, einen Betrugsversuch zu starten oder die Vision Pro sogar bei eBay für teilweise saftige 6.000 Euro zu kaufen. Dann lieber ein wenig Geduld beweisen und mit einem guten Geschäft aus der Sache gehen.

Quelle: Apple, Heise

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