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Preiserhöhung für Sony PlayStation: Umsetzung gemäß Verbraucherzentrale nicht rechtmäßig

Für die PlayStation Plus hat Sony die Preise vor einigen Monaten erhöht. Die Verbraucherzentrale klagt nun, da die AGB als Grundlage nicht völlig rechtmäßig sind.

Sony hat die Preise für Jahresabos verschiedener Dienste der PlayStation schon vor einigen Monaten erhöht. Kunden wurden über die Preisanpassung informiert, doch bestand keine Möglichkeit, der Erhöhung zuzustimmen. Laut Verbraucherzentrale ist das nicht rechtmäßig. Sie klagt nun vor Gericht gegen Sony. Für die Kunden bedeutet das jedoch nicht, dass sie die höheren Preise nicht zahlen müssen.

Zustimmung zur Preisanpassung erforderlich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Sony zur PlayStation Plus enthalten eine Klausel, in der Sony auf seine Berechtigung zu Preisänderungen für ein Abonnement hinweist. Dabei wird explizit darauf verwiesen, dass es sich sowohl um Preiserhöhungen als auch um Preissenkungen handeln kann. In den AGB wird auch erklärt, dass Kunden mindestens 60 Tage, bevor die Preiserhöhung in Kraft tritt, per E-Mail informiert werden. Weiterhin ist in den AGB ein Hinweis enthalten, dass die Kunden vor dem Inkrafttreten einer Preiserhöhung kündigen dürfen.

Konkret bedeutet das, dass die Preiserhöhungen automatisch für alle Abonnenten in Kraft treten. Die Abonnenten können zwar kündigen, doch müssen sie nicht explizit den veränderten Bedingungen zustimmen. Sony geht also davon aus, dass die Kunden zustimmen.

Keine Unterlassungserklärung von Sony abgegeben

Die Verbraucherzentrale Bundesverband betont, dass es rechtswidrig ist, den Abonnenten nicht die Möglichkeit einer Zustimmung einzuräumen. Die Preiserhöhung für die PlayStation Plus trat bereits im Oktober 2023 in Kraft. Kurze Zeit später richtete die Verbraucherzentrale an Sony Interactive Entertainment Network Europe Limited eine Unterlassungserklärung.

Die Verbraucherzentrale bestätigte auf eine Nachfrage von GamesWirtschaft, dass bis heute von Sony Interactive keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde. Die Verbraucherzentrale hat nun beim Kammergericht eine Klage eingereicht. Am 26. September 2024 soll die erste mündliche Verhandlung stattfinden.

Kunden können nicht mit Preissenkung rechnen

Die Chancen auf Erfolg der Klage stehen ziemlich gut, doch bedeutet das nicht, dass die Kunden nun mit einer Preissenkung rechnen können. Die Verbraucherzentrale klagte bereits 2023 erfolgreich gegen Spotify und Netflix wegen Preiserhöhungsklauseln und bekam vom Kammergericht Recht.

Die Preiserhöhungen selbst sind deswegen nicht rechtswidrig und müssen nicht zurückgezogen werden. Lediglich die Klauseln sind Gegenstand der Klage, da von einer automatischen Zustimmung zur Preiserhöhung des Abos ausgegangen wird.

Hat die Verbraucherzentrale mit ihrer Klage gegen Sony Erfolg, muss Sony bei künftigen Preiserhöhungen die Zustimmung der Abonnenten einholen. Das bedeutet auch, dass die Kunden die alten Preise für ein Abo nicht behalten dürfen, wenn sie die Zustimmung zur Preiserhöhung nicht in einem angemessenen Zeitraum abgeben. Die Kunden müssten dann jedoch nicht selbst kündigen, sondern das Abo könnte automatisch gekündigt werden.

Weiterer Bestandteil der AGB Grund zur Klage

In den AGB für PlayStation Plus gibt es noch einen weiteren Punkt, der für die Verbraucherzentrale ein Grund zur Klage ist. Sony weist auf sein Recht hin, jederzeit ohne Vorankündigung die im Abo enthaltenen Spiele ändern zu dürfen. Ein Mitspracherecht für die Abonnenten besteht nicht. Ob die Verbraucherzentrale auch hier erfolgreich ist, lässt sich nicht einschätzen.

Quellen: Sony, Verbraucherzentrale Bundesverband, GamesWirtschaft, GamePro

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Maria Lengemann ist 37, Gamerin aus Leidenschaft, Thriller-Autorin und Serienjunkie. Sie ist seit 14 Jahren selbstständig und journalistisch auf den Hardware- und Gaming-Bereich spezialisiert.

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