Dem Publisher Ubisoft droht in den USA eine Sammelklage. Das Unternehmen soll personenbezogene Daten von Nutzern an Meta weitergegeben haben.
Bloomberg Law berichtet davon, dass der Publisher Ubisoft in den USA mit einer Sammelklage rechnen muss. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, personenbezogene Daten von Nutzern an das Facebook-Unternehmen Meta weitergegeben zu haben. Daten von Spielern, die im Ubisoft Store ein Spiel kauften oder sich bei Ubisoft+ angemeldet haben, sollen mit einer Pixel-Tracking-Software an Meta weitergeleitet worden sein.
Klage von zwei Spielern gegen Ubisoft
Die beiden Spieler Alex Rajjoub und Travor Lakes reichten am 3. Oktober beim US-Bezirksgericht, das für den nördlichen Bezirk von Kalifornien zuständig ist, eine Klage ein. Sie klagten im eigenen Namen, aber auch im Namen von anderen Spielern, die in der gleichen Situation waren.
Die Kläger erwähnen, dass ihre persönlichen Daten beim Kauf von Spielen im Ubisoft-Store oder als Ubisoft-Plus-Abo an das Facebook-Unternehmen Meta weitergegeben wurden. Mit einer Trackingsoftware wurden die Daten der Kunden auf der Webseite von Ubisoft erfasst. Dabei kann es sich um persönliche Daten oder um Daten über die notwendigen Aktivitäten der Nutzer auf der Webseite von Ubisoft handeln. Das Problem besteht darin, dass jede Person mit gewöhnlichen technischen Fähigkeiten über die Seiten von Meta an diese Daten gelangen kann.
Analyse des Kaufverhaltens der Nutzer über persönliche Daten
In der Klage wird darauf hingewiesen, dass die Meta-Pixel nur mit Wissen und Zustimmung des Webseiteneigentümers in den Webseiten-Code eingefügt werden dürfen. Ubisoft soll mit der Weitergabe der Daten gegen ein Gesetz von 1988 verstoßen. Das Gesetz sollte ursprünglich die unrechtmäßige Weitergabe von Daten über den Verkauf oder Verleih von Videokassetten in den USA verhindern. Personen können über solche Daten mit ihrem Kaufverhalten in Verbindung gebracht werden. Unternehmen können anhand dieser Daten ihre Werbung auf ihre Zielgruppe ausrichten.
Änderung des Gesetzes 2013
Das Gesetz wurde 2013 aufgrund des zunehmenden digitalen Vertriebs geändert. Videoverleiher, zu denen auch Netflix gehört, sollen personenbezogene Daten grundsätzlich an soziale Netzwerke weitergeben dürfen. Das ist jedoch nur dann erlaubt, wenn die Nutzer ausdrücklich zustimmen.
Ubisoft hat sich nicht an das Gesetz gehalten, da keine Zustimmung der Nutzer eingeholt wurde. Noch ist jedoch nicht klar, ob es tatsächlich zu einer Sammelklage kommt, da sich die Klage noch in der Zertifizierung befindet. Die Kläger fordern finanziellen Schadenersatz, dessen Höhe nicht konkret benannt wurde. Sie wollen weiterhin erreichen, dass die Weitergabe persönlicher Daten künftig nur noch mit Zustimmung der Nutzer erfolgen darf. Ubisoft könnte auf seiner Webseite einen Abschnitt zur Einwilligung zur Weitergabe persönlicher Daten einfügen oder das Pixel per Gerichtsbeschluss von der Webseite entfernen.
Quellen: Ubisoft, Bloomberg Low, Cryptopolitan, Play3, hardwareLUXX