Gerade in ländlichen Gebieten besteht das Problem von langsamem Internet oder einer schlechten Internetqualität. Nun hat die Bundesnetzagentur die ersten Provider verpflichtet, eine Mindestversorgung bereitzustellen.
In Deutschland sind längst noch nicht alle Haushalte an das Internet angeschlossen. Die Bundesnetzagentur will das nun ändern und verpflichtet die ersten Provider zu einer Mindestversorgung mit schnellem Internet ohne Kabel. Anfang Juni 2022 wurde bereits das Recht auf schnelles Internet wirksam. Demnach hätte die Bundesnetzagentur die ersten Provider schon bis spätestens Anfang März zur Versorgung mit schnellem Internet verpflichten müssen. Bereits damals konnten viele Telekommunikationsunternehmen keinen geeigneten Internetanschluss bereitstellen. Der erste Provider wurde im März 2024 in Niedersachsen verpflichtet, einem Haushalt Internet- und Telefondienste zur Verfügung zu stellen.
Antwort der Bundesregierung auf Anfrage von CDU-/CSU-Bundestagsfraktion
Die Abgeordneten der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion werfen der Bundesregierung vor, dass sie das Recht auf schnelles Internet nicht umsetzen würde. Die Bundesregierung hat eine Antwort auf eine Anfrage der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion veröffentlicht. Das Bundesverkehrsministerium, offizielle Bezeichnung Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), widerspricht diesem Vorwurf, nennt aber keine Details.
Netzpolitik berichtet über ein Grundstück in Niedersachsen, das sich nahe Cuxhaven in Mittelstenahe befindet. In der Region wurde keiner der ausbauenden Provider EWE und Telekom zu einer Mindestversorgung verpflichtet. Der Satellitenanbieter Starlink wurde angewiesen, die Breitbandlücke zu schließen.
Unterversorgung bei knapp 5.600 Haushalten
Die Bundesnetzagentur erhielt von Juni 2022 bis Februar 2024 insgesamt 5.581 Eingaben von Bürgern und juristischen Personen über eine mögliche Unterversorgung mit Internet. Aus Niedersachsen und Bayern kamen die meisten dieser Beschwerden. Insgesamt 6.451 Vorgänge wurden seit 2021 ohne Verfahren eingestellt.
Eine Unterversorgung wurde von der Bundesnetzagentur seit Juni 2022 in 29 Fällen verzeichnet. Das betrifft ungefähr 46 Standorte in Niedersachsen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Bayern, wie das BMDV schreibt. Bayern ist mit 16 Entscheidungen vertreten, bei denen es sich um Altbauten handelt. In Niedersachsen sind 11 Fälle betroffen. Jeweils eine Feststellung betrifft Nordrhein-Westfalen und Hamburg. Bis auf eine Ausnahme handelt es sich dabei um Neubauten.
Aufhebung von 13 Unterversorgungen
Inzwischen wurden 13 Unterversorgungen aufgehoben, da für eine formale Verpflichtungsentscheidung keine Grundlage mehr gegeben war. Über Festnetz oder Mobilfunk konnten in diesen Fällen kurzzeitige Versorgungsmöglichkeiten eingeräumt werden. Anderenfalls kann die Versorgung in absehbarer Zeit gewährleistet werden.
Vorläufig noch nicht mit höheren Mindestbandbreiten zu rechnen
Die Bundesnetzagentur sprach anfangs bei der Unterversorgung von bis zu 330.000 potenziell betroffenen Haushalten. Laut BDMV ist diese Zahl jedoch durch Verbesserungen im Netz zurückgegangen. Bei der ersten Sondierung wurde die Möglichkeit einer Versorgung über Satelliten- oder Mobilfunk nicht berücksichtigt.
Die Bundesregierung erklärte Mitte 2022 gegenüber dem Bundesrat, bis Mitte 2023 die Mindestbandbreite im Download von 10 Mbit/s auf mindestens 15 Mbit/s zu erhöhen. Im Upload sollte die Mindestbandbreite angesichts des Rechtsanspruchs auf schnelles Internet ebenfalls erhöht werden. Noch hat die Regierung ihr Versprechen nicht erfüllt.
Laut BDMV kann noch keine Novelle der Verordnung über die Mindestanforderungen bei der Versorgung mit Telekommunikationsdiensten eingeleitet werden. Dafür ist eine Evaluation notwendig, die jedoch schon weit vorangeschritten sei, da mehrere Gutachten eingeholt wurden.
Quellen: Bundesnetzagentur, CDU-/CSU-Bundestagsfraktion, Bundesregierung, Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), Netzpolitik, Heise