Für Hersteller in der EU gilt seit dem 8. Dezember 2024 die neue Richtlinie zur Produkthaftung. Nach der von der EU angepassten Richtlinie zur Haftung für fehlerhafte Produkte müssen Hersteller auch bei Problemen mit Hard- und Software ihrer Produkte haften.
Der Rat der EU hat bereits Anfang Oktober 2024 eine neue Richtlinie zur Haftung für fehlerhafte Produkte verabschiedet. Die Richtlinie ist nicht neu, sondern sie existiert bereits seit 1985. Der neue Entwurf sah viele Überarbeitungen vor, die auf die aktuelle Produktlandschaft und die damit verbundenen technologischen Neuerungen zugeschnitten sind.
Inhalte der neuen Richtlinie zur Produkthaftung
Die neue Version der Produkthaftungsrichtlinie sieht erstmals die Haftung für Hard- und Softwarefehler vor. Als Produkt wird jede bewegliche Sache verstanden, auch wenn diese Sache in einer anderen beweglichen oder unbeweglichen Sache verbaut ist. Als Produkte gelten laut der neuen Version der Richtlinie auch digitale Konstruktionsunterlagen, Elektrizität, Software und Rohstoffe.
Lediglich Open-Source-Programme stellen eine Ausnahme dar, wenn sie nicht kommerziell verfügbar sind. Die Entwickle von freier und quelloffener Software sind von der Haftung befreit, wenn sie ihre Software außerhalb ihrer gewerblichen Tätigkeit entwickelt haben. Innovation und Forschung sollen nicht behindert werden.
Sonderregelung für Softwarehersteller
Eine Sonderregelung gilt für die Hersteller von Software. Sie müssen für ihre Produkte nur haften, wenn sie Kontrolle darüber haben. Das gilt für den Zeitraum, in dem die Produkte verkauft und mit Updates versorgt werden. Updates können auch von Dritten zur Verfügung gestellt werden und müssen nicht vom Hersteller selbst stammen. Treten die Probleme erst langsam auf, da es beispielsweise zu körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen der Nutzer kommt, die mit dem Produkt in Verbindung stehen, beträgt die Höchstfrist für die Verjährung 25 Jahre.
Offenlegungspflicht als Neuerung in der Richtlinie
Die Offenlegungspflicht ist eine der wichtigsten Neuerungen in der Produkthaftungsrichtlinie. Hersteller müssen zur Widerlegung der Ansprüche ihrer Kläger alle relevanten Beweise vorlegen. Die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben. Unternehmen müssen bei einer Klage nicht alle ihre Firmengeheimnisse offenlegen.
Ein Fehler kann auch bei Nichteinhaltung der Offenlegungspflicht angenommen werden. Für Kläger wird es leichter, ihre Fälle geltend zu machen. Bei Software und komplexen Gerätschaften reicht es aus, wenn ein Produktfehler vermutet wird. Diesen Fehler müssen die Kläger nicht selbst nachweisen können.
Gültigkeit der neuen Richtlinie
Die neue Richtlinie gilt seit dem 8. Dezember 2024. Zur Umsetzung der Richtlinien im nationalen Recht haben alle EU-Länder 24 Monate Zeit. Von der Richtlinie ausgenommen sind alle Produkte, die vor dem Inkrafttreten der Richtlinie erschienen sind.
Quellen: EU-Rat, Heise, t3n