Noch vor kurzem mussten Besitzer eines Google-Smartphones fürchten, dass sie es im Falle der Notwendigkeit einer Reparatur nie wieder sehen. Denn bislang hatte Google es in Erwägung gezogen, die Smartphones einfach einzubehalten, sofern es Bauteile eines Drittanbieters enthielt.
Reparatur fällig – Handy weg!
Jeder kennt es, wenn ein Smartphone Probleme bereitet, dass es dann an einen Reparaturservice abgegeben wird. Bei kleineren Fehlern oder Reparaturen ist es völlig nachvollziehbar, dass man sein Smartphone dann nicht gleich zum Anbieter schickt und somit mehrere Wochen auf eine Nutzung verzichten muss.
In der Vergangenheit bestimmte Google jedoch, dass sofern das Smartphone doch irgendwann beim Anbieter zur Reparatur landet, dieser es einfach einbehalten darf. Begründet wurde dies mit der Regelung, dass die Verwendung von Komponenten eines Drittanbieters nicht erwünscht ist. Wer also zum Beispiel seinen Akku oder das Display hatte zuvor bei jemand austauschen ließ, musste seitens Google befürchten, dass er es nicht mehr zurückerhält.
Innerhalb der amerikanischen Nutzungsbedingungen des Smartphones war diese Richtlinie gesetzlich gesehen völlig legitim.
Konzern rudert zurück und passt Regelung an
Inzwischen kam von Google jedoch die Meldung, man habe die Nutzungsbedingungen angepasst, um keine weiteren Unklarheiten zu verursachen.
So würde der Konzern kein Smartphone behalten, nur weil sich darin möglicherweise ein nicht von Google autorisiertes Bauteil befindet. Jedoch machte Google gleichzeitig klar, dass in einem solchen Fall auch keinerlei Reparatur möglich sei, da das Risiko eines Sicherheitsmangels bestünde.
Würden Kunden Google ihre Smartphones zur Reparatur schicken, gäbe es zwei Möglichkeiten: Entweder schickt Google das Handy ohne jegliche Reparatur zurück zum Absender oder es wird gemeinsam darüber verhandelt, wie mit dem vorhandenen Schaden umzugehen ist. Dabei sei der Kunde jedoch nicht an die alleinige Nutzung des Google-Kundenservices gebunden, sondern könne auch eine andere Option wählen, sofern er diese für besser hält.
Wie verhält es sich in Deutschland?
Die geschilderten Vorgaben und Ereignisse beziehen sich hauptsächlich auf den amerikanischen Markt. Innerhalb Deutschlands sieht die Sachlage ein wenig anders aus. Hier hat Google von vorneherein in seinen Nutzungsbedingungen festgelegt, dass ein Smartphone, in dem sich Teile eines Drittanbieters befinden, gar nicht erst an den Hersteller zur Reparatur geschickt werden dürfen.
Sofern ein Nutzer sein Smartphone dennoch an Google zurückschickt, wird es ohne jegliche Reparatur an ihn zurückgesendet. Liest man sich all diese Vorgaben durch, erweckt es den Eindruck, dass der amerikanische Markt für Google wichtiger ist. Denn hier wird im Falle einer Reparatur wenigstens mit dem Kunden verhandelt, sofern er dies denn wünscht.
Quellen: Giga, Google, Google Help, Bayerischer Rundfunk