Die Europäische Kommission muss einem deutschen Bürger 400 Euro Schadenersatz zahlen, weil seine Daten an Meta weitergegeben wurden, als er sich über Facebook bei einer Veranstaltung der Kommission anmeldete. Dabei wurden seine Daten auch an die USA weitergegeben, was nach europäischem Recht nicht zulässig ist.
In dem Fall ging es um eine Veranstaltung der Konferenz über die Zukunft Europas, die von der Europäischen Kommission unter anderem in den Jahren 2021 und 2022 organisiert wird. Für diese Veranstaltung mussten sich die Besucher registrieren, wozu sie unter anderem die Funktion „Mit Facebook anmelden“ nutzen konnten. Dabei meldeten sich die Nutzer mit ihrem Facebook-Konto an, um sich auf einer anderen Plattform zu registrieren.
Bei der Nutzung dieserFacebook-Single-Sign-On-Funktion wurden Daten, einschließlich der IP-Adresse, an Meta weitergegeben. Ein deutscher Bürger war der Ansicht, dass dies nicht sicher sei, da US-Sicherheitsdienste auf diese Daten zugreifen könnten. Dabei hatte die Europäische Kommission nicht geklärt, ob Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden, um Datenschutzbedenken auszuräumen, obwohl der Deutsche meinte, die Kommission sei dazu verpflichtet.
Der Deutsche verlangte daher 400 Euro Schadensersatz wegen des immateriellen Schadens, der ihm dabei angeblich entstanden sei. Am Mittwoch entschied das Gericht der Europäischen Union zu Gunsten des Deutschen. Die Kommission hatte nämlich seinerzeit keine Maßnahmen ergriffen, um den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten, etwa durch die Verwendung von Datenschutzklauseln. Damit hat die Kommission gegen europäische Rechtsvorschriften verstoßen, die sie selbst erlassen hat und die den europäischen Institutionen bestimmte Verpflichtungen auferlegen, wie sie mit der Übermittlung personenbezogener Daten an Länder außerhalb der EU umgehen müssen.
Diese Verpflichtungen wurden inzwischen erfüllt; dennoch blieb der deutsche Mann in einer „gewissen Unsicherheit“ darüber, wie seine Daten behandelt wurden, schrieb das Gericht. Daher habe der Mann einen immateriellen Schaden erlitten, so dass die Entschädigung von 400 Euro gerechtfertigt sei. Laut Reuters ist dies das erste Mal, dass das Unternehmen wegen eines Verstoßes gegen diese Vorschriften zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.