Der Streit zwischen der EU-Kommission und Apple geht bereits eine ganze Weile. Denn seit der Durchsetzung der DMA Ende März sind laut der EU-Kommission nach wie vor Möglichkeiten für Apple gegeben, als sogenannter Gatekeeper zu fungieren und Anbietern anderer Inhalte auf ihren Systemen keine Chance einzuräumen. Daher befindet die Kommission Apple nun für schuldig und leitet ein Verfahren ein.
Wie kam es eigentlich dazu?
Seit September 2023 wies die EU-Kommission sämtliche Hersteller von Betriebssystemen dazu an, sich für den weiteren Markt zu öffnen und auch anderen Herstellern die Möglichkeit zu geben, ihre Apps auf deren Betriebssystem installieren zu lassen. Gleichzeitig mussten die Hersteller dafür sorgen, dass sich ihre eigenen Apps vollständig deinstallieren ließen. Somit wollte die EU-Kommission verhindern, dass es bei einem der Hersteller zu einer Monopolstellung auf dem Markt kommt.
Jeder Hersteller hatte ab diesem Datum sechs Monate Zeit, um seine Systeme den neuen Forderungen gemäß anzupassen. Apple hatte jedoch von Beginn an Schwierigkeiten, den neuen Regelungen nachzukommen.
Im März diesen Jahres war es schließlich so weit und der Digital Markets Act der EU-Kommission wurde offiziell eingeführt. Apple kündigte zu diesem Zeitpunkt an, dass speziell auf dem europäischen Markt ein abgespecktes Betriebssystem auf seinen Geräten laufen wird, um ebenjene Regeln zu berücksichtigen. So entfernte Apple zunächst sämtliche progressiven Web-Apps aus dem Betriebssystem (wir berichteten).
Im Mai hatte ein Shop-Betreiber versucht, auf iOS eine App-Store-Alternative anzubieten. Hierbei stieß er jedoch auf erhebliche Schwierigkeiten seitens Apple. Denn dieser bremste den Zulassungsakt, der für gewöhnlich wenige Tage dauert, über mehrere Wochen aus.
Schließlich leitete die EU-Kommission eine Überprüfung ein, in welcher sie sich die Geschäftsbedingungen von Apple genauer ansahen. Infolgedessen wurde schließlich der Verstoß gegen den DMA festgestellt.
Was wirft die EU-Kommission Apple vor?
Innerhalb der Geschäftsbedingungen des hauseigenen App-Stores hat Apple drei grundlegende Regeln zusammengefasst, die sich an Entwickler richten, die eine App auf besagtem System installieren möchten. Bei der Überprüfung kam die EU-Kommission zu dem folgenden Ergebnis:
- Wer seine App für Apple-Nutzer anbieten möchte, muss dies über sogenannte Link-Outs erledigen. Diese führen den Kunden auf eine Webseite, von welcher er die App auf Wunsch herunterladen kann, beziehungsweise einen Vertrag unterzeichnet. Allerdings unterliegt der Link-Out-Prozess gewissen Regelungen seitens Apple, die dem Nutzer verbieten frei zu entscheiden, welchen Vertriebskanal er hierfür nutzt.
- Apple kann eine Gebühr dafür erheben, eine Erstakquise neuer Kunden zu ermöglichen, die Höhe der Gebühren ist jedoch jenseits jeglicher Logik. Nutzt ein Verbraucher den Link-Out und bezieht schließlich über den Anbieter eine Ware oder Dienstleistung, verlangt Apple hierfür eine Gebühr, sofern der Kauf innerhalb von sieben Tagen getätigt wird.
- Dank des DMA sollte es jedem Entwickler möglich sein, die Kunden frei zu lenken. Innerhalb der App dürfen jedoch weder Preisinformationen enthalten sein, noch darf der Anbieter mit seinen Kunden kommunizieren, Werbung machen oder ähnliche Aktionen veranstalten, um sein Produkt an den Kunden zu richten.
Sofern sich die Auffassung der EU-Kommission bestätigt, müsste Apple es letzten Endes App-Entwicklern ermöglichen, ihre Angebote auch fern des App-Stores anzubieten, sowie darauf hinweisen zu dürfen. Das Verfahren wurde bereits Ende März diesen Jahres eingeleitet. Wird infolge dieses Verfahrens nach 12 Monaten festgestellt, dass Apple gegen die Bestimmungen verstößt, könnte dem Anbieter eine hohe Geldstrafe drohen.
Veränderungen seitens Apple bereits spürbar
Dass Apple etwas an seiner Vorgehensweise verändern möchte, erkennt man an den Handlungen des Herstellers, die in der letzten Zeit ans Licht kommen. So wird Apple demnächst sein neues Betriebssystem namens Sequoia veröffentlichen, sowie dessen Ableger für die mobilen Geräte iOS 18, welche beide mit neuen Funktionen aufwarten sollen, sowie vielen Verbesserungen. Beispielsweise wurde Siri einer grundlegenden Überarbeitung unterzogen.
Allerdings wurde vor kurzem ebenfalls bekannt, dass manche der Funktionen innerhalb Europas nicht verfügbar sein werden, weil diese gegen den DMA verstoßen. Hierzu gehört beispielsweise die neue Apple Intelligence, die allerdings ohnehin nur auf zwei iPhone-Modellen verfügbar sein soll und das nicht einmal in deutscher Sprache.
Wie es zukünftig in diesem Bezug weitergeht, bleibt erst einmal abzuwarten.
Quellen: Caschys Blog, Apple, Heise, Computerbase, Europäische Kommission