Der Rat der Europäischen Union beschloss, die Produkthaftungsrichtlinie von 1985 anzupassen. Digitale Konstruktionsunterlagen und Software sind jetzt miteinbezogen. Auch Onlinehändler werden zur Verantwortung gezogen.
Ein Entwurf zur Anpassung der Produkthaftung wurde beim Rat der Europäischen Union bereits 2022 eingereicht. Am 10. Oktober 2024 wurde der Entwurf angenommen. Der Produktbegriff wurde auf Software und Konstruktionsunterlagen erweitert. Die Verbraucherrechte innerhalb der EU sollen mit der Aktualisierung gestärkt werden. Unabhängig davon, ob die Software ein integrierter Bestandteil eines Systems ist oder als eigenständiges Produkt verkauft wird, müssen Hersteller und Onlinehändler jetzt auch für Schäden haften, die durch Softwarefehler entstanden sind. Wenn sie für die Funktionalität eines Produkts wichtig sind, fallen auch integrierte digitale Dienste und Cloud-Produkte unter die Richtlinie.
Haftung für fehlerhafte Software
Für die Software müssen Hersteller haften, solange sie unter ihrer Kontrolle ist. Das gilt auch für die Bereitstellung von Upgrades und Updates. Auch dann, wenn der Verbraucher mit dem Hersteller keine direkte Vertragsbeziehung hat, gilt diese Verantwortung. Sogar Drittanbieter können zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie auf Open-Source-Software zugreifen und bei der Nutzung der Software Schäden eintreten. Freie und quelloffene Software ist von der Haftung jedoch ausgeschlossen.
Die Haftung für fehlerhafte Software betrifft Einzelanwendungen ebenso wie Cloudprodukte und integrierte Softwarekomponenten.
Import und Verkauf aus Nicht-EU-Ländern eingeschlossen
Unter die überarbeitete Richtlinie fallen auch Importe und Verkäufe von Produkten aus Nicht-EU-Ländern. Importeure und Onlinehändler können für Produkte haftbar gemacht werden, wenn die Produkte in Ländern außerhalb der EU hergestellt, aber in EU-Ländern verkauft wurden. Auch bei aus Drittstaaten stammenden Produkten können Verbraucher Schadenersatz von Herstellern und Verkäufern innerhalb der EU verlangen.
Erleichterte Durchsetzung von Ansprüchen für Verbraucher
Die neuen Regeln sollen es Verbrauchern ermöglichen, ihre Ansprüche leichter durchzusetzen. Zum Nachweis ihrer Schadenersatzansprüche können Verbraucher einen Zugang zu Beweismitteln beantragen, die im Besitz des Herstellers und für die Beweisführung relevant sind. Die Offenlegung von vorhandenen Beweismitteln soll damit sichergestellt werden.
Ist der Beweis eines Zusammenhangs zwischen einem fehlerhaften Produkt und dem dadurch entstandenen Schaden für den Verbraucher übermäßig schwer, kann das Gericht entscheiden, nur einen wahrscheinlichen Zusammenhang nachzuweisen.
Wachsende digitale Produkthaftung und technologische Entwicklung
Die Änderungen der Produkthaftungsrichtlinie sollen gewährleisten, dass die wachsende digitale Produkthaftung Schritt hält mit den technologischen Entwicklungen. Zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht haben die EU-Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit. Die europäische Produkthaftung können die Mitgliedsländer an das digitale Zeitalter anpassen.
Quellen: Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haftung für fehlerhafte Produkte, Golem, hardwareLUXX