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Digital Markets Acts: Gatekeeper manipulieren Nutzer – Untersuchung des vzbv

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (kurz vzbz) untersucht derzeit, ob Gatekeeper ihre Nutzer manipulieren. Die Rede ist von Apps und Webseiten von Branchenriesen, die dem Digital Markets Acts nach als Gatekeeper eingegliedert wurden. Inwiefern tatsächlich manipulative Taktiken bezüglich des Datenschutzes zum Einsatz kommen, wird derzeit ermittelt.

Hintergrund des Vorwurfes sind spezielle Designs, die so bewusst und manipulativ gewählt wurden, dass Nutzer möglicherweise andere Einstellungen auswählen als sie es ohne dieses Design tun würden. Die Rede ist von der Zustimmung der Verarbeitung personenbezogener Daten.

Was ist daran manipulativ?

Untersucht wird die Manipulation in Bezug  auf verschiedene Taktiken wie:

  • Gestaltung der Nutzeroberfläche
  • Sprache
  • Aufwand, um die Dateneinstellungen anzupassen

Welche Unternehmen werden geprüft?

Ein Beispiel für einen Gatekeeper ist ByteDance, der für das Angebot TikTok verantwortlich ist. Dort spielt man der Verbraucherzentrale Bundesverband zufolge mit der Angst, dass dsa Angebot vielleicht kostenpflichtig sein könnte, wenn Nutzer einer Datenzusammenführung nicht zustimmen würden.

Auch bei Meta, dem Konzern von Facebook, wird suggeriert, dass die Datenzusammenführung mit dem Nutzererlebnis zusammenhängt. Auch dort werden als Nachteile angedroht, wenn man keine Einwilligung gibt. Teilweise ist das Angebot nur eingeschränkt nutzbar, wenn der Datenzusammenführung nicht zugestimmt wird.

Prüfung der digitalen Branchenriesen

Insgesamt wurden diese Gatekeeper bestimmt, deren Angebote derzeit genauer auf Manipulationstaktiken geprüft werden:

  • Alphabet (z. B. Google, YouTube und Android)
  • Amazon
  • Apple (z. B. iOS, Safari und App Store)
  • ByteDance (z. B. TikTok)
  • Meta (z. B. Facebook, Instagram und WhatsApp)
  • Microsoft (z. B. Windows und LinkedIn)

Alle diese Gatekeeper erschweren es den Nutzern des vzbz zufolge, dass sie diese Einwilligung widerrufen könnten. Damit werden die Vorgaben des Digital Marcets Act missachtet. Um an mehr Daten zu gelangen, würde man auf manipulative Designs und Sprache zurückgreifen.

Der Verband hat es sich zur Aufgabe gemacht, die manipulativen Designs zu verbieten. Ihrer Ansicht nach sind beispielsweise Webseiten allgemein und Webshops noch zu wenig reguliert. Die neue Europäische Kommission sollte demnach noch stärker eingreifen, heißt es von Ramona Pop, der Vorständin des Bundesverbandes.

Quelle: vzbz

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Maria Lengemann ist 37, Gamerin aus Leidenschaft, Thriller-Autorin und Serienjunkie. Sie ist seit 14 Jahren selbstständig und journalistisch auf den Hardware- und Gaming-Bereich spezialisiert.

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