Das chinesische Unternehmen Datang Mobile hat Samsung wegen der Verwendung eines LTE-Patents verklagt und war vor dem Landgericht München I erfolgreich. Verletzt wurde der nationale deutsche Teil eines europäischen Patents. Samsung muss Schadenersatz leisten und die im Handel befindlichen Samsung-Galaxy-Smartphones vernichten.
Das chinesische Unternehmen Datang Mobile war in der ersten Instanz des Landgerichts München I (Aktenzeichen 21 O 16085/22) erfolgreich. Es klagte gegen Samsung aufgrund einer Verletzung eines von Datang gehaltenen Patents für den Mobilfunkstandard 4G/LTE. Es geht konkret um das für nahtlose Mobilfunkkommunikation notwendige europäische Patent EP2237607 und dessen nationalen deutschen Teil. Dieses Patent beschreibt eine Zellübergabetechnik in den 4G-Netzen. Samsung drohen Strafzahlungen. Für alle im Handel befindlichen Samsung-Galaxy-Geräte, die 4G-fähig sind, gilt ein Verkaufsstopp. Samsung will gegen die Entscheidung des Gerichts in Berufung gehen.
Diskussion über FRAND-Bedingungen
Nicht nur die Nutzung des Patents von Datang Mobile, sondern auch die FRAND-Bedingungen sind Streitpunkt vor Gericht. FRAND ist die Abkürzung für Fair, Reasonable and Non-Discriminatory. Es geht also um faire, nicht diskriminierende Patentlizenzbedingungen.
Datang Mobile ist seit dem 21. August 2021 Inhaber des deutschen Teils des Patents. Die China Academy of Telecommunications Technology vergab die Rechte an Datang, einem Unternehmen, das 1998 aus dieser Akademie hervorging. Es gehört zur China Information and Communication Technology Group, einer staatlichen chinesischen Unternehmensgruppe. Datang lebt nicht von Patentklagen und ist daher kein Patenttroll. Das Unternehmen beschäftigt sich mit der aktiven Entwicklung von Funktechnik und Produkten.
Patent für die Übergabe von Funkzellen in LTE-Netzen
Samsung verletzt laut Datang Mobile ein Patent für den Mobilfunkstandard 4G/LTE. Dieses Patent beschreibt ein Verfahren zur Übergabe von Funkzellen in diesen Netzen per Time-Division-Duplex-Technik (TDD). Die 4G-Masten als Sender und die Smartphones als Empfänger funken abwechselnd im gleichen Frequenzbereich. Die Übergabe zwischen den Funkzellen erfolgt dabei nahtlos. Der Vorteil besteht in einer konstanten Mobilfunkverbindung beim Fahren oder Gehen.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Urteil des Landgerichts München I vom 12. April 2024 ist noch nicht rechtskräftig. Die redigierte Version liegt dem Magazin heise online vor. In der ersten Instanz hat Datang Mobile in vollem Umfang gewonnen. Für alle von Samsung in Deutschland seit dem 21. August 2021 verkauften 4G-fähigen Smartphones sieht das Landgericht München I eine Entschädigungszahlung vor, die noch festzusetzen ist. Die Geräte, die sich noch im Handel befinden, sollen zerstört werden. Das betrifft alle Modelle der Reihe Samsung Galaxy, die alle 4G-fähig sind.
Datang könnte das Urteil des Landgericht München I vollstrecken lassen, wenn es eine Zahlung von 2,5 Millionen Euro zur Sicherheit leistet. Noch ist das nicht geschehen.
Samsung will in Berufung
Samsung berichtet darüber, dass es die Entscheidung des Gerichts gründlich prüfen will und sich eine Berufung vorbehält. Das Landgericht München I ist in Patentrechtsfragen dafür bekannt, klägerfreundlich zu entscheiden. Es hat bereits eine Widerklage von Samsung abgelehnt. Samsung argumentiert, dass Datang kein FRAND-Lizenzangebot unterbreitet habe und eine Übertragung des Patentrechts nicht bekannt war. Um gegen das Patent vorzugehen, hat Samsung eine Nichtigkeitsklage eingeleitet. Das Landgericht lehnte bis zur Klärung der Nichtigkeitsklage eine Aussetzung des Patentstreits ab.
Bis zur nächsten Instanz kann es noch einige Monate dauern. Für die Kunden ändert sich vorerst nichts.
Quellen: Chip, Datang Mobile, Samsung, Landgericht München I, heise online, Golem