AVM, der Hersteller hinter der bekannten Fritzbox, wurde vom Bundeskartellamt zu einem Bußgeld in Höhe von 16 Millionen Euro verdonnert. Dabei ging es im Einzelnen um die vertikale Preisbindung und Steuerung der Preise im Elektronikhandel.
Die Behörde hat das Bußgeld gegen AVM am 2. Juli 2024 verhangen. Es sind knapp 16 Millionen Euro, die der Fritzbox-Hersteller nun zahlen muss, wie der Präsident Andreas Mundt vom Bundeskartellamt bekanntgibt.
Einschränkung der freien Preisbindung
Dem Unternehmen AVM wird vom Bundeskartellamt vorgeworfen, dass man Jahre hinweg beim Vertrieb der eigenen Produkte die freie Preisbildung eingeschränkt habe.
Der Wettbewerb sei wohl dadurch eingeschränkt worden, indem es mit Elektronikfachhändlern Abstimmungen mit Preisanhebungen gegeben hatte.
Bußgeld soll eine Botschaft sein
Mit diesem Bußgeld möchte das Bundeskartellamt vor allem ein klares Signal setzen. Dieses soll zeigen, dass man Verstöße gegen die Preisbindung nicht tolerieren wird.
Übrigens wurde das Verfahren eingeleitet, nachdem es einen anonymen Hinweis gegeben hat. Hierfür bietet das Bundeskartellamt das digitale Hinweisgebersystem (kurz BKMS). Im Februar 2022 hatte es außerdem schon Untersuchungen gegeben, was aber nicht öffentlich bekannt war.
AVM schrieb Preise vor
Den Ermittlungen zufolge soll AVM bei Elektronikfachhändlern die Preise für die AVM-Produkte nicht nur abgestimmt haben. Teilweise wurden auch bestimmte Zielpreise (Mindestverkaufspreise) von AVM gefordert.
Die Mitarbeiter von AVM haben die tatsächlichen Endpreise für Endverbraucher bei den Händlern dann auch aktiv und intensiv beobachtet, heißt es weiter. Es gab hierfür nicht nur online und vor Ort Recherchen, sondern auch eine spezielle Software von AVM kam wohl zur Preissteuerung zum Einsatz.
Das Bundeskartellamt verrät, dass viele Händler der Preiserhöhung für die AVM-Produkte zugestimmt hatten, nachdem AVM interveniert hatte.
Bußgeldbescheid ist rechtskräftig
Es handelt sich bei dem Bußgeld um eine „einvernehmliche Verfahrensbeendigung“, also ein sogenannter Settlement, beziehungsweise ein Deal. Die Bescheide sind nun rechtskräftig. Die Händler mussten dagegen keine Strafe befürchten, gegen sie sind keine Bußgeldbescheide ergangen.
Übrigens hieß es seitens AVM, dass man den stationären Handel nur habe unterstützen wollen, damit Fachhändler gegenüber dem wachsenden Online-Handel wettbewerbsfähig bleiben. Die AVM-Sprecherin Doris Haar betonte, dass Verbraucher nicht benachteiligt wurden, weil der Online-Verkauf zu diesen höheren Konditionen nicht vorgesehen war, sondern für die kleineren Händler, die im stationären Handel beratungsintensivere Kunden hatten.
Quellen: Bundeskartellamt, AVM, Golem