Stalking-Apps auf Google können durch Werbeanzeigen schnell gefunden werden. Nach Ansicht der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) verstößt das gegen die Vorgaben des Digital Services Act (DSA).
Mit einer Beschwerde gegen Google will die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GGF) gegen die Verbreitung von Stalking-Apps vorgehen. Die Juristin Simone Ruf, die bei der GGF auch stellvertretende Leiterin des Zentrums für Benutzerrechte ist, spricht sich dafür aus, dass große Plattformen und Suchmaschinen sich ihrer Verantwortung bewusst werden sollen. Sie müssen geeignete Maßnahmen zur Verhinderung der Werbung für Stalking-Apps treffen. Am 4. November hat die GGF dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Beschwerde bei Bundesnetzagentur und Europäischer Kommission eingereicht
Gemeinsam mit der Organisation mit dem Namen Ein Team gegen digitale Gewalt reichte die GGF bei der Bundesnetzagentur und der Europäischen Kommission eine Beschwerde ein. In der Begründung heißt es, dass Plattformen wie Google gemäß Vorgaben des DSA zur Ergreifung geeigneter Maßnahmen verpflichtet sind, damit das Risiko von geschlechtsspezifischer Gewalt reduziert werden kann. Google wird nach Ansicht der GGF dieser Verpflichtung aktuell nicht gerecht.
Strafbarkeit von Cyber-Stalking
Mit Stalkerware sollen mutmaßlich untreue Partner überführt werden. Es handelt sich um Schadsoftware, die heimlich auf das Smartphone des Partners installiert wird. Sie kann dem Überwachenden beispielsweise entsprechende Screenshots vom Smartphone der überwachten Person senden. Das Strafgesetzbuch (StGB) regelt in Paragraf 238, dass Online-Stalking bei einem Verstoß gegen einen der folgenden Paragrafen des StGB strafbar ist:
- Paragraf 202a beim Ausspähen von Daten
- Paragraf 202b beim Abfangen von Daten
- Paragraf 202c bei der Vorbereitung des Ausspähens und Abfangens von Daten
Gewalt gegen Frauen durch Stalking-App
Die GGF sieht in den Stalking-Apps ein Instrument, mit dem Gewalt gegen Frauen ausgeübt wird. Die Hersteller würden vorrangig Programme zum Kinderschutz bewerben. Echte Kinderschutz-Apps verfügen jedoch über völlig andere Funktionen. Sie sind anders als Stalking-Apps auf dem Gerät sichtbar. Stalking-Apps sind für diejenigen, die damit überwacht werden, auf dem Smartphone nicht sichtbar und werden heimlich installiert.
Stalking-Apps immer weiter verbreitet
Schätzungen der GGF zufolge nimmt die Verwendung von Stalking-Apps immer weiter zu. Google leistet mit seinen Werbeanzeigen dazu einen Beitrag. Die GGF beruft sich auf eine Analyse von Avast von 2023, aus der hervorgeht, dass die Nutzung von Stalkerware in drei Jahren um 239 Prozent weltweit zugenommen hat. In Deutschland nahm die Nutzung solcher Apps sogar um 575 Prozent zu.
Isa Schaller, die bei Ein Team gegen digitale Gewalt beschäftigt ist, spricht davon, dass die Legalität von Stalking-Apps nicht nachvollziehbar ist. Stalker und Unternehmen werden unterstützt, wenn der Vertrieb der Apps durch Werbung gefördert wird.
Verringerung des systemischen Risikos
Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) schreibt in Artikel 34 vor, dass Anbieter großer Online-Suchmaschinen mindestens einmal jährlich eine Bewertung ihrer systemischen Risiken erstellen müssen. Dazu gehören auch die Ermittlung von allen tatsächlichen und absehbaren nachteiligen Auswirkungen auf geschlechtsspezifische Gewalt, schwerwiegender Folgen für das körperliche und geistige Wohlbefinden von Personen sowie Schutz der öffentlichen Gesundheit Minderjähriger.
Artikel 35 DSA verlangt, dass Anbieter wie Google wirksame Risikominderungsmaßnahmen ergreifen müssen. Das bedeutet auch, dass Werbesysteme entsprechend angepasst werden.
Quellen: Google, GGF, Avast, Ein Team gegen digitale Gewalt, Golem